Angela Merkel ist doof

Sehr geehrte Bundesregierung, liebe Regierungssprecher der zuständigen Gremien bezüglich der Anti-Fakenews Gesetze auf Social Media Plattformen,
Ich habe da Verständnisprobleme und ich hoffe Sie können zur Aufklärung beitragen.

Ich habe diese Webseite erstellt mit dem packenden Titel “Angela Merkel ist doof”.
Nach meinem Wissenstand ist das aus verschiedenen Gründen rechtlich kein Problem, auch wenn diese Aussage bewusst verletzend ist.

Ich beziehe mich hier im besonderen auf die Ambitionen der Bundesregierung ein “Fake-News”-Gesetz zu schaffen. Aus der Presse habe ich entnommen dass dieses neue Gesetz nur für Social Media Plattformen gelten soll. Diese Webseite ist also entsprechend vom Gesetz ausgenommen.

Zur eigentlichen Frage:

Wenn ich jetzt diesen Artikel inklusive Zitat auf zB. Facebook poste, wird dann das Zitat auf Korrektheit kontrolliert? Damit meine ich ob dann kontrolliert wird ob das Zitat tatsächlich korrekt von der Quelle (in diesem Fall www.angela-merkel-ist-doof.de) übernommen wurde, oder wird auch das Zitat selbst, also die Quelle auf Inhaltlichen Wahrheitsgehalt kontrolliert.
Macht es einen Unterschied ob ich das Zitat “platt” poste, oder ob ich noch persönlich Stellung dazu beziehe?
Wenn der Link und das Zitat inhaltlich geprüft werden, wie würde dann im konkreten Fall die Doofheit von Angela Merkel gemessen werden. Würde man sich hier auf standardisierte Intelligenztests verlassen? In welchem Zeitrahmen müsste so ein Test ausgeführt werden und kann man überhaupt von einem solchen Test der ja nur eine Momentaufnahme ist eine Allgemeingültigkeit ableiten. Gibt es Möglichkeiten nachzuweisen ob Angela Merkel nicht vielleicht zu einem früheren Zeitpunkt doof war. Welchen IQ müsste Angela Merkel überschreiten um die Aussage “Angela Merkel ist doof!” zu einer Fakenews degradieren zu können. Gibt es weitere Klassen auf der Doof-Skala, wie zB. Superdoof, Halbidiot oder Volltrottel?
Müsste man eventuell andere Kriterien ebenfalls berücksichtigen? ZB. Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen oder Durchsetzungskraft? Wenn ja welche wären das und wer legt diese Kriterien fest?
Wer legt Grenzwerte und Testverfahren fest und sind diese öffentlich Einsehbar?
Wäre dieses Testverfahren dann allgemein Anwendbar für jeden Bundesbürger?

 

Vielen Dank für die Aufklärung.

Ihr Sebastian Keutmeier